SPD-Kreistagsfraktion: Licht und Schatten beim Bewirtschaftungsplan
Salzbelastung Weser„Nach wie vor inakzeptabel ist für uns der „Werra-Bypass“, auch wenn er nur als Notlösung für maximal 0.8 Millionen Kubikmeter gedacht ist, falls die im „Masterplan Salz“ vorgesehen technischen Lösungen vor Ort nicht greifen“, so Gottschalck. Entsorgung vor Ort sei die einzige nachhaltige Lösung und dafür gäbe es technische Lösungen, die die Umwelt schonten und auch die Arbeitsplätze der Kali-Kumpel dauerhaft sicherten. Das K+S nun schon wieder lamentiere und sogar drohe die beschlossenen Maßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen, sei schwer verständlich. Eine Entsorgung wie vor 50 Jahren sei heute nicht mehr möglich, die Vorstände müssten endlich Gesamtverantwortung übernehmen und nicht nur die Dividende ihrer Aktionäre im Auge haben. Die länderübergreifende Arbeitsgruppe sei daher gut beraten, mit einem engen Monitoring die Umsetzung der Maßnahmen eng zu begleiten, damit auch wirklich die beste verfügbare Technik eingesetzt werde.
Nun sei man gespannt, wie das Regierungspräsidium Kassel (RP) die Raumordnungsplanung (ROV) anpassen werde. „Nachdem das RP mit dem übereilten ROV auf alten Daten bereits viel Porzellan zerschlagen hat und es auch erhebliche Vorwürfe gegen das RP gibt, muss nun umso transparenter geplant werden“, erläutert Gottschalck. Das ROV wurde aufgrund des Oberweserpipeline-Antrages von K+S durch das RP geprüft und positiv beschieden. Die Begründung eines ROV für den „Werra-Bypass“ müsse aber sachlich neu formuliert und dann einer erneuten Überprüfung durch das RP standhalten.
Aus Sicht der SPD-Kreistagsfraktion müsse das RP zunächst prüfen, ob nur noch 1/7 der Abwasserfracht überhaupt den Bau und Betrieb einer 135 km langen Rohrleitung rechtfertigten. Immerhin seien die Raumwiderstände schon recht erheblich, so würden europäisch geschützte Gebiete erstmals mit einer Pipeline durchschnitten.
„Die SPD-Kreistagsfraktion wird die Planungen auch zukünftig sehr kritisch begleiten und wir erwarten vom Land Hessen und dem RP eine rechtlich saubere Planung, die keine Beteiligungsrechte einschränkt“, so Gottschalck abschließend.
Veröffentlicht: 30.03.2016